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Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Lieferbedingungen - TOM - TWM B.V. Personal Shop


TOM TWM B.V. ist teil of TOM Group: 

  • TOM B2C B.V.
  • TOM B.V.
  • TOM TMP B.V.
  • TOM TWM B.V.
  • TOM Retail B.V.
  • TOM Invest B.V.
  • TOM E-com B.V.

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
Artikel 2 - Identität des Benutzers
Artikel 3 - Anwendungsbereich
Artikel 4 - Das Angebot
Artikel 5 - Der Vertrag
Artikel 6 - Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Kündigung des Vertrags
Artikel 7 - Widerruf, Stornierung
Artikel 8 - Kosten im Widerrufsfall
Artikel 9 - Ausschluss des Widerrufsrechts
Artikel 10 - Höhere Gewalt
Artikel 11 - Bezahlung und Inkassokosten
Artikel 12 - Eigentumsvorbehalt
Artikel 13 - Garantien, Prüfung und Beanstandungen
Artikel 14 - Haftung
Artikel 15 - Verjährungsfrist
Artikel 16 - Gefahrübergang
Artikel 17 - Freihaltung
Artikel 18 - Geistiges Eigentum
Artikel 19 - Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Artikel 20 - Lieferung und Ausführung
Artikel 21 - Beschwerdeverfahren


Artikel 1 Begriffsbestimmungen

In diesen Lieferbedingungen gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Bedenkzeit: die Frist, innerhalb der der Vertragspartner sein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen kann

Vertragspartner: die natürliche Person, die nicht in der Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes handelt und mit dem Benutzer einen Fernabsatzvertrag schließt

Tag: Kalendertag

Dauerhafter Datenträger: jedes Instrument, das den Vertragspartner oder den Benutzer in die Lage versetzt, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass eine künftige Einsichtnahme und eine unveränderte Reproduktion der gespeicherten Informationen möglich sind

Widerrufsrecht: das Recht des Vertragspartners, sich innerhalb der Bedenkzeit von dem Fernabsatzvertrag zu lösen.

Benutzer: die natürliche oder juristische Person, die Vertragspartnern Produkte und/oder Dienstleistungen im Fernabsatz anbietet

Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, bei dem im Rahmen eines vom Benutzer eingerichteten Systems für den Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen im Fernabsatz bis zum Vertragsschluss ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet wird/werden

Fernkommunikationsmittel: ein Mittel, das für den Abschluss eines Vertrags verwendet werden kann, ohne dass Vertragspartner und Benutzer sich gleichzeitig im selben Raum aufhalten


Artikel 2 Identität des Benutzers

TOM TWM B.V.
Rootven 19a, 5531 MB, Bladel
Niederlande
Telefonnummer: +31 85-9020036
E-Mail-Adresse: [email protected]
KvK-nummer [niederländische HR-Nummer]: 76043118  
USt.ID-Nummer: NL860487118B01


Artikel 3 Anwendungsbereich

  1. Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Fernabsatzvertrag, der zwischen den von TOM TWM B.V. (Teil der TOM-Gruppe) vermittelten Personalshops, im Folgenden: "Nutzer", und der Gegenpartei, für die der Nutzer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, geschlossen wird, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich von diesen Bedingungen abweichen.
  2. Vor Abschluss des Fernabsatzvertrags wird der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei zur Verfügung gestellt. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, so ist vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags anzugeben, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Verwender zur Einsichtnahme bereitliegen und der Gegenpartei auf Anfrage so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden.
  3. Wenn der Fernabsatzvertrag auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, wird abweichend vom vorigen Absatz der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags auf elektronischem Wege so zur Verfügung gestellt, dass er von der Gegenpartei leicht auf einem Langzeitdatenträger gespeichert werden kann. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, wird vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags angegeben, wo die allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch eingesehen werden können und dass sie der Gegenpartei auf deren Wunsch kostenlos entweder elektronisch oder auf andere Weise zugesandt werden.
  4. Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für Verträge mit dem Nutzer, zu deren Erfüllung der Nutzer Dritte einschalten muss.
  5. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch für die Angestellten und das Management des Nutzers bestimmt.
  6. Die Anwendbarkeit von Einkaufs- oder anderen Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
  7. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig. Der Nutzer und die Gegenpartei werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich berücksichtigt werden.
  8. Besteht Unklarheit über die Auslegung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so muss die Erklärung "im Geist" dieser Bestimmungen gefunden werden.
  9. Tritt zwischen den Parteien eine Situation ein, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen ist, so ist diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen.
  10. Wenn der Nutzer nicht immer die strikte Einhaltung dieser Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass der Nutzer in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Bedingungen zu verlangen.

Artikel 4 Das Angebot

  1. Sämtliche Angebote des Benutzers sind unverbindlich, es sei denn, dass in einem Angebot eine Annahmefrist vorgegeben ist. Ein Angebot erlischt, falls das Produkt, auf das es sich bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
  2. Der Benutzer kann nicht an seine Angebote gehalten werden, sofern es dem Vertragspartner nach billigem Ermessen deutlich zu sein hat, dass diese Angebote bzw. ein Teil davon einen offensichtlichen (Schreib-)Fehler enthalten.
  3. Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich einschließlich MwSt. und anderer von staatlicher Seite auferlegten Abgaben sowie möglicherweise im Rahmen des Vertrags entstehender Kosten wie Versand- und Bearbeitungsgebühren, es sei denn, dass etwas anderes angegeben wird.
  4. Das Angebot umfasst eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen. Die Beschreibung ist so hinreichend detailliert, dass es dem Vertragspartner möglich ist, das Angebot angemessen zu beurteilen. Falls der Benutzer Abbildungen verwendet, so geben diese Abbildungen die angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen wahrheitsgetreu wieder. Offenkundige Irrtümer oder offenkundige Fehler im Angebot binden den Benutzer in keinerlei Weise. Sämtliche Angebote, Fotos, Produktspezifikationen und Preise auf einer der Websites des Benutzers verstehen sich vorbehaltlich Druck- und Satzfehler. Für die Folgen von Druck- und Satzfehlern kann keine Haftung übernommen werden.
  5. Weicht die Auftragsannahme (an bestimmten (nebensächlichen) Punkten) von einzelnen Angaben in dem Angebot ab, ist der Benutzer nicht daran gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht laut dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, dass der Benutzer etwas anderes mitteilt.
  6. Ein zusammengestellter Kostenvoranschlag verpflichtet den Benutzer nicht zur Durchführung eines Teils des Auftrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises. Angebote gelten nicht automatisch für künftige Aufträge.
  7. Ist ein Angebot befristet gültig oder an bestimmte Bedingungen geknüpft, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.

Artikel 5 Der Vertrag

  1. Der Vertrag zwischen dem Benutzer und dem Vertragspartner wird unbefristet abgeschlossen, es sei denn, dass sich aus der Art des Vertrags etwas anderes ergibt oder die Parteien ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbaren. Der Vertrag kommt mit der Angebotsannahme und der Erfüllung der im Angebot gestellten Bedingungen durch den Vertragspartner zustande.
  2. Falls der Vertragspartner das Angebot auf elektronischem Weg angenommen hat, bestätigt der Benutzer umgehend auf elektronischem Weg den Eingang der Angebotsannahme. Solange der Benutzer den Eingang der Angebotsannahme nicht bestätigt hat, kann der Vertragspartner den Vertrag auflösen.
  3. Falls der Vertrag auf elektronischem Weg zustande kommt, ergreift der Benutzer angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Datenübertragung und schafft eine sichere Webumgebung. Falls der Vertragspartner elektronisch zahlen kann, trifft der Benutzer dafür angemessene Sicherheitsvorkehrungen.
  4. Der Benutzer kann sich - innerhalb der gesetzlichen Rahmen - darüber Kenntnis verschaffen, ob der Vertragspartner seine Zahlungspflichten erfüllen kann, sowie alle Fakten und Faktoren prüfen, die für einen vertretbaren Abschluss des Fernabsatzvertrags erforderlich sind. Sollte der Benutzer aufgrund dieser Prüfung berechtigte Gründe dafür haben, den Vertrag nicht abzuschließen, so hat er das Recht, eine Bestellung oder Anfrage unter Angabe von Gründen abzulehnen oder an die Ausführung besondere Bedingungen zu knüpfen.
  5. Wird vor dem Abschluss bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Sachen eine Frist vereinbart oder genannt, handelt es sich dabei niemals um eine Endfrist. Bei einer Überschreitung einer Frist hat der Vertragspartner den Benutzer daher schriftlich in Verzug zu setzen. Dem Benutzer ist dabei eine angemessene Frist einzuräumen, sodass der Vertrag im Anschluss noch eingehalten werden kann.
  6. Der Benutzer ist berechtigt, bestimmte Arbeiten von Dritten verrichten zu lassen.
  7. Der Benutzer ist ferner berechtigt, den Vertrag in einzelnen Phasen durchzuführen und die entsprechend verrichteten Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
  8. Sofern der Vertrag in Phasen durchgeführt wird, ist der Benutzer berechtigt, die Durchführung der Teile, die zu einer folgenden Phase gehören, auszusetzen, bis der Vertragspartner die Ergebnisse der dieser vorangehenden Phase schriftlich für gut befunden hat.
  9. Benötigt der Benutzer für die Erfüllung des Vertrags Angaben vom Vertragspartner, beginnt die Durchführungsfrist erst, nachdem der Vertragspartner diese dem Benutzer korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
  10. Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass für seine ordnungsgemäße Umsetzung eine Vertragsänderung oder -ergänzung erforderlich ist, so veranlassen die Vertragspartner rechtzeitig und einvernehmlich eine Anpassung des Vertrags. Wird die Art, der Umfang oder der Inhalt des Vertrags gegebenenfalls auf Ersuchen oder Anweisung des Vertragspartners von den zuständigen Instanzen usw. geändert, sodass sich der Vertrag dadurch in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht ändert, kann sich dies auf die ursprüngliche Vereinbarung auswirken. Infolge dessen kann der ursprünglich vereinbarte Betrag angehoben oder gesenkt werden. Der Benutzer wird diesbezüglich so weit wie möglich im Voraus einen Kostenvoranschlag vorlegen. Durch eine Vertragsänderung kann sich die ursprünglich festgesetzte Durchführungsfrist ändern. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Möglichkeit einer Vertragsänderung einschließlich einer Änderung von Preis und Zeit zur Vertragserfüllung einverstanden.
  11. Wird der Vertrag einschließlich einer Ergänzung geändert, ist der Benutzer berechtigt, erst dann mit der Vertragserfüllung anzufangen, nachdem das Einverständnis der bei dem Benutzer zuständigen Person vorliegt und der Vertragspartner sich mit dem für die Erfüllung genannten Preis und den anderen Bedingungen, einschließlich des dann festzusetzenden Zeitpunkts, zu dem die Erfüllung zu erfolgen hat, einverstanden erklärt hat. Eine ausbleibende oder nicht sofortige Erfüllung des geänderten Vertrags stellt ebenfalls keine vertretbare Schlechtleistung seitens des Benutzers dar und ist für den Vertragspartner kein Grund zur Vertragskündigung.
  12. Ohne dadurch in Verzug zu geraten, kann der Benutzer ein Ersuchen zur Änderung des Vertrags ablehnen, sofern dies in qualitativer und/oder quantitativer Hinsicht Folgen für z. B. die in diesem Zusammenhang zu verrichtenden Arbeiten oder zu liefernden Sachen haben könnte.
  13. Sollte der Vertragspartner bei der ordnungsgemäßen Einhaltung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Benutzer in Verzug geraten, haftet der Vertragspartner für alle Schäden (einschließlich Kosten), die dem Benutzer dadurch direkt oder indirekt entstehen.
  14. Vereinbart der Benutzer beim Vertragsabschluss einen bestimmten Preis, ist der Benutzer unter den folgenden Umständen dennoch zu einer Preiserhöhung berechtigt, und zwar auch dann, wenn der Preis ursprünglich nicht unter Vorbehalt bestimmt wurde:
    • Die Preissteigerung ist auf eine Vertragsänderung zurückzuführen.
    • Die Preiserhöhung ergibt sich aus einer dem Benutzer zustehenden Befugnis oder einer dem Benutzer durch gesetzliche Auflagen obliegenden Verpflichtung.
    • In anderen Fällen, dies unter der Vorgabe, dass der Vertragspartner, der nicht in der Ausübung seines Berufs oder als Firma handelt, berechtigt ist, den Vertrag anhand einer schriftlichen Erklärung aufzulösen, sofern die Preissteigerung über 10 % liegt und innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss erfolgt, es sei denn, dass der Benutzer doch noch bereit sein sollte, den Vertrag auf der Grundlage der ursprünglichen Vereinbarung zu erfüllen, oder aber ausbedungen wurde, dass die Auslieferung später als drei Monate nach dem Ankauf stattfindet.

Artikel 6 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Kündigung des Vertrags

  1. Der Benutzer ist befugt, die Einhaltung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern:
    1. der Vertragspartner seinen Vertragsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt;
    2. der Benutzer nach Abschluss des Vertrags über Umstände Kenntnis erhält, die berechtigten Anlass zu der Befürchtung bieten, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
    3. der Vertragspartner beim Vertragsabschluss ersucht wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu bieten, und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
    4. durch eine Verzögerung seitens des Vertragspartners von dem Benutzer nicht länger verlangt werden kann, dass er den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen einhält;
    5. derartige Umstände auftreten, dass die Einhaltung des Vertrags unmöglich ist oder eine unveränderte Beibehaltung des Vertrags nach billigem Ermessen nicht vom Benutzer verlangt werden kann.
  2. Ist die Auflösung auf den Vertragspartner zurückzuführen, ist der Benutzer zu einem Schadenersatz berechtigt und zwar einschließlich der dabei direkt und indirekt anfallenden Kosten.
  3. Wird der Vertrag aufgelöst, werden die Forderungen des Benutzers an den Vertragspartner unverzüglich fällig. Setzt der Benutzer die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus, behält er dennoch seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.
  4. Nimmt der Benutzer aus den in diesem Artikel genannten Gründen eine Aussetzung oder Auflösung vor, ist er in diesem Zusammenhang auf keine Weise weder zur Entrichtung einer Vergütung für hierdurch auf irgendeine Weise entstandene Schäden und Kosten noch zu einem Schadenersatz gehalten, während der Vertragspartner aufgrund der vertretbaren Schlechtleistung zu einer Schadensvergütung oder einem Schadensersatz verpflichtet ist.
  5. Kündigt der Benutzer den Vertrag zwischenzeitlich, sorgt der Benutzer nach Rücksprache mit dem Vertragspartner für eine Übertragung der noch zu verrichtenden Arbeiten an Dritte. Ist die Kündigung auf das Verhalten des Vertragspartners zurückzuführen, so findet dies keine Anwendung. Ist die zwischenzeitliche Auflösung auf das Verhalten des Benutzers zurückzuführen, werden die Kosten für die Übertragung dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Der Benutzer setzt den Vertragspartner so weit wie möglich im Voraus über den Umfang dieser Kosten in Kenntnis. Der Vertragspartner ist gehalten, diese Kosten in der vom Benutzer diesbezüglich gesetzten Frist zu entrichten, es sei denn, dass der Benutzer etwas anderes mitteilt.
  6. Im Falle einer Liquidation, eines (Antrags auf) Zahlungsaufschubs oder einer Insolvenz, einer Pfändung (sofern und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wurde) zulasten des Vertragspartners, einer Privatinsolvenz oder eines anderen Umstands, durch den der Vertragspartner nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, liegt es im Ermessen des Benutzers, den Vertrag unverzüglich und mit sofortiger Wirkung zu kündigen beziehungsweise den Auftrag oder den Vertrag zu stornieren, ohne dass seinerseits eine Verpflichtung zur Entrichtung eines Schadenersatzes oder einer Schadensvergütung entsteht. Die Forderungen des Benutzers an den Vertragspartner werden in diesem Fall sofort fällig.
  7. Storniert der Vertragspartner einen erteilten Auftrag vollständig oder zum Teil, werden dem Vertragspartner die diesbezüglich bestellten oder bereitgestellten Sachen zuzüglich der ggf. angefallenen Zu,- Entsorgungs- und Auslieferungskosten und die für die Durchführung des Vertrags reservierte Arbeitszeit vollständig in Rechnung gestellt.
  8. Der Benutzer hat eine Bestellung innerhalb von 30 Tagen zu liefern. Kommt der Benutzer dieser Auflage nicht nach, ist der Vertragspartner berechtigt, den Kaufvertrag völlig kostenlos zu stornieren.

Artikel 7 Widerruf, Stornierung

Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist endet 30 Tage nach dem Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen bestimmte dritte Person, die nicht der Zusteller ist, die Ware physikalisch in Empfang genommen hat.

Um von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, müssen Sie uns (TOM B2C B.V., Rootven 16, 5531 MB, Bladel – Niederlande, +31 85-9020036, [email protected]) mit einer unmissverständlichen Erklärung (z.B. schriftlich per Post oder E-Mail) über Ihren Wunsch zum Widerruf der Bestellung mitteilen. Sie können dazu das Retourenformular verwenden, sind dazu aber nicht verpflichtet. Um die Widerrufsfrist einzuhalten, ist es ausreichend, die Mitteilung über Ihren Wunsch zum Widerruf vor dem Ende der Widerrufsfrist einzureichen. 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie eine Bestellung vollständig widerrufen, erhalten Sie alle Bezahlungen, die zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt sind, inklusive der Versandkosten (mit Ausnahme eventueller Zusatzkosten, die aufgrund einer von Ihnen gewählten Lieferweise, die nicht unserer standardmäßig angebotenen günstigsten Versandmethode entspricht, entstanden sind) unverzüglich und in jedem Fall nicht später als 14 Tage nach dem Eingang Ihres Widerrufs von uns zurückerstattet. Wir erstatten den Betrag über das gleiche Zahlungsmittel, dass Sie bei Ihrer ursprünglichen Bezahlung verwendet haben, es sei denn, sie haben ausdrücklich etwas anderes mit uns vereinbart. In diesem Fall werden Ihnen für derartige Zurückzahlungen keine Kosten in Rechnung gestellt. 

Wir behalten uns das Recht vor, mit der Zurückerstattung zu warten, bis wir die Ware von Ihnen zurückerhalten haben oder Sie darüber informiert haben, dass Sie die Rücksendung vorgenommen haben, je nachdem was zuerst erfolgt.

Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und auf keinen Fall innerhalb von 30 Tagen nachdem Sie uns Ihren Wunsch zum Widerruf mitgeteilt haben, an uns zurück zu senden oder uns auszuhändigen. Sie erfüllen Ihre Verpflichtung rechtzeitig, wenn Sie uns die Ware vor Ablauf der 30 Tage zurücksenden. 

Die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Ware gehen zu Ihren Lasten.

Sie sind verantwortlich für einen Wertverlust, der mit der Verwendung der Ware einhergeht, wenn diese umfangreicher als notwendig, um die Art, die Merkmale und die Funktionen der Ware auszutesten, erfolgte.


Artikel 8 Kosten im Widerrufsfall

  1. Wenn die Gegenpartei ihr Widerrufsrecht in Anspruch nimmt, muss sie höchstens die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen. Die Gegenpartei muss berücksichtigen, dass die Rücksendekosten bei Paketen, deren Abmessungen von den Standardpaketabmessungen des von ihr gewählten Beförderers abweichen, beträchtlich zunehmen können. Der Gegenpartei wird empfohlen, sich diesbezüglich ausführlich bei dem von ihr gewählten Beförderer zu informieren.
  2. Wenn die Gegenpartei einen Betrag gezahlt hat, wird der Verkäufer diesen Betrag schnellstmöglich, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rücksendung/Widerruf zurückzahlen. Dadurch entstehen der Gegenpartei keine Kosten.

Artikel 9 Ausschluss des Widerrufsrechts

  1. Der Benutzer kann das Widerrufsrecht des Vertragspartners ausschließen, wenn dies in Paragraf 2 vorgesehen ist. Der Ausschluss des Widerrufsrechts gilt nur, wenn der Benutzer dies im Angebot deutlich mitgeteilt hat, zumindest rechtzeitig vor dem Vertragsabschluss.
  2. Ausschluss des Widerrufsrechts ist nur für Produkte möglich:
    1. die vom Benutzer nach persönlichen Änderungswünschen des Vertragspartners hergestellt wurden;
    2. die eindeutig persönlicher Art sind;
    3. die aufgrund ihrer Art nicht zurückgeschickt werden können;
    4. Produkte, die nach der Lieferung ihrer Natur nach unwiderruflich mit anderen Waren vermischt werden;
    5. die schnell unbrauchbar werden oder veralten können;
    6. deren Preis Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Benutzer keinen Einfluss hat;
    7. für einzelne Zeitungen und Zeitschriften;
    8. für Audio- und Videoaufnahmen und Computersoftware, deren Versiegelung der Vertragspartner zerstört hat.

Kaufen Sie nicht nur ein Produkt, sondern auch eine zusätzliche Dienstleistung, erteilen Sie z.B. den Auftrag, das Fahrrad fahrbereit zu machen und Produkte individuell zu justieren, darunter Fahrräder, Fitnessgeräte oder sonstige Produkte, sowie die Montage von besonderen Komponenten und/oder von Zubehör am Fahrrad, wobei diese Änderungen auf spezifischen Kundenwunsch ausgeführt wurden, hat der Käufer Anspruch auf eine Teilvergütung.


Artikel 10 Höhere Gewalt

  1. Der Benutzer ist nicht zur Einhaltung einer Verpflichtung dem Vertragspartner gegenüber gehalten, wenn er aufgrund eines Umstands daran gehindert werden sollte, der nicht auf schuldhaftes Verhalten zurückzuführen ist, und ihm weder kraft Gesetzes noch infolge einer Rechtshandlung oder im Geschäftsverkehr geltenden Auffassungen angerechnet werden kann.
  2. Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen außer demjenigen, das diesbezüglich laut Gesetz und Jurisprudenz festgelegt ist, alle von außen kommenden Ursachen, seien diese vorhergesehen oder nicht, verstanden, auf die der Benutzer keinen Einfluss ausüben kann, durch die er jedoch außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Der Benutzer ist ferner berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Einhaltung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem der Benutzer seinen Verpflichtungen hätte nachkommen müssen.
  3. Der Benutzer kann in dem Zeitraum, in dem die höhere Gewalt andauert, die vertraglichen Verpflichtungen aussetzen. Sollte dieser Zeitraum länger als zwei Monate dauern, ist jede der Parteien ohne eine Verpflichtung zu einem Schadenersatz an die andere Partei zur Auflösung des Vertrags berechtigt.
  4. Falls der Benutzer zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag inzwischen zum Teil nachgekommen ist oder diesen nachkommen kann, und dem nachgekommenen Teil beziehungsweise dem nachzukommenden Teil ein eigenständiger Wert beigemessen wird, ist der Benutzer berechtigt, den bereits nachgekommenen bzw. nachzukommenden Teil gesondert zu berechnen. Der Vertragspartner ist gehalten, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich dabei um einen gesonderten Vertrag.

Artikel 11 Bezahlung und Inkassokosten

  1. Die Bezahlung hat vor dem Versand auf eine von dem Benutzer zu bezeichnende Weise in der Währung, in der die Rechnung ausgefertigt wurde, zu erfolgen, es sei denn, dass von dem Benutzer schriftlich etwas anderes angegeben wird. Der Benutzer ist zu einer periodischen Rechnungsstellung berechtigt.
  2. Bleibt der Vertragspartner mit der pünktlichen Bezahlung einer Rechnung in Verzug, ist er von Rechts wegen in Verzug. Der Vertragspartner hat dann Zinsen zu entrichten. Im Falle eines Kundenkaufs entsprechen diese Zinsen den gesetzlichen Zinsen. In anderen Fällen hat der Vertragspartner Zinsen in Höhe von 1 % monatlich zu entrichten, es sei denn, dass die gesetzlichen Zinsen höher sind; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Zinsen. Die Zinsen für den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Vertragspartner in Verzug ist, und bis zu dem Zeitpunkt der Begleichung des insgesamt fälligen Betrags.
  3. Der Benutzer ist berechtigt, die vom Vertragspartner geleisteten Zahlungen in erster Linie für die Begleichung der Kosten, anschließend für die Begleichung der fälligen Zinsen und zum Schluss für die Begleichung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen zu verwenden.
  4. Der Benutzer kann, ohne dadurch in Verzug zu geraten, ein Angebot zur Zahlung ablehnen, falls der Vertragspartner eine andere Reihenfolge für die Anrechnung der Zahlung vorgibt. Der Benutzer kann eine vollständige Begleichung der Hauptsumme ablehnen, falls dabei nicht gleichfalls die fälligen und laufenden Zinsen sowie die Inkassokosten entrichtet werden.
  5. Durch Einwände gegen die Höhe einer Rechnung wird die Zahlungsverpflichtung nicht ausgesetzt.
  6. Ist der Vertragspartner bei der (rechtzeitigen) Einhaltung seiner Verpflichtungen in Verzug oder hat er sich diesbezüglich ein Versäumnis zuschulden kommen lassen, gehen alle angemessenen Kosten zum Erhalt der Zahlung auf außergerichtlichem Wege zulasten des Vertragspartners. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage des zu dem Zeitpunkt in der niederländischen Praxis von Inkassobüros üblichen Satzes berechnet (derzeit die Berechnungsmethode laut „Rapport Voorwerk II“). Sind dem Benutzer höhere Kosten beim Inkassoverfahren entstanden, die nach billigem Ermessen erforderlich waren, kommen die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Vergütung in Betracht. Für die ggf. angefallenen gerichtlichen und Vollstreckungskosten wird ebenfalls der Vertragspartner regresspflichtig gemacht. Der Vertragspartner hat über die fälligen Inkassokosten ebenfalls Zinsen zu entrichten.

Artikel 12 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von dem Benutzer im Rahmen des Vertrags gelieferten Sachen bleiben sein Eigentum, bis der Vertragspartner sämtlichen Verpflichtungen nach dem/den mit dem Benutzer abgeschlossenen Vertrag/Verträgen ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Die von dem Benutzer gelieferten Sachen, die aufgrund von Absatz 1 dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, dürfen weder weiterverkauft noch als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Vertragspartner ist weder zur Verpfändung noch zu irgendeiner anderen Belastung der dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Sachen berechtigt.
  3. Der Vertragspartner hat immer all dasjenige vorzunehmen, das nach billigem Ermessen von ihm erwartet werden darf, um die Eigentumsrechte des Benutzers zu schützen.
  4. Sollten Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen pfänden beziehungsweise daran Rechte begründen oder geltend machen wollen, verpflichtet sich der Vertragspartner, den Benutzer diesbezüglich schnellstmöglich in Kenntnis zu setzen.
  5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen gegen Brand, Explosions- und Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu belassen und dem Benutzer die entsprechende Versicherungspolice auf erstes Ersuchen zur Einsichtnahme vorzulegen. Bei einer möglichen Auszahlung der Versicherung ist der Benutzer zum Erhalt dieser Summen berechtigt. Soweit erforderlich verpflichtet sich der Vertragspartner gegenüber dem Benutzer im Voraus, seine Mitwirkung bei all demjenigen zu leisten, das in diesem Zusammenhang als nötig oder wünschenswert ist bzw. sich als solches erweisen sollte.
  6. In dem Fall, dass der Benutzer seine in diesem Artikel bezeichneten Eigentumsrechte in Anspruch nehmen will, erteilt der Vertragspartner dem Benutzer oder einem von diesem zu bezeichnenden Dritten bereits jetzt die bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung, alle die Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Benutzers befindet, und diese Sachen zurückzunehmen.

Artikel 13 Garantien, Prüfung und Beanstandungen

  1. Die von dem Benutzer zu liefernden Sachen entsprechen den üblichen Anforderungen und Normen, die diesbezüglich zum Lieferzeitpunkt nach billigem Ermessen gestellt werden können und für die sie bei normaler Benutzung in den Niederlanden bestimmt sind. Die in diesem Artikel aufgeführte Garantie gilt für Sachen, die für die Verwendung innerhalb der Niederlande vorgesehen sind. Bei der Benutzung außerhalb der Niederlande hat der Vertragspartner selbst zu prüfen, ob deren Verwendung für die dortige Nutzung geeignet ist und ob sie die dort gestellten Anforderungen erfüllt. Der Benutzer kann in diesem Fall andere Garantie- und sonstige Bedingungen in Bezug auf die zu liefernden Sachen oder die zu verrichtenden Arbeiten stellen.
  2. Die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Garantie gilt für das Fahrrad für einen Zeitraum von zehn Jahren auf den Rahmen und die Vorderradgabel, eine Garantie von fünf Jahren gilt für den Lack in Bezug auf Durchrosten von innen und eine Garantie von einem Jahr für die Einzelteile außer den Reifen ab der Lieferung, es sei denn, dass sich aus der Art des Gelieferten etwas anderes ergibt oder die Parteien etwas anderes vereinbart haben. Bezieht sich die von dem Benutzer erteilte Garantie auf eine Sache, die von einem Dritten hergestellt wird, beschränkt sich die Garantie auf die von dem Hersteller der Sache diesbezüglich gewährte Garantie, es sei denn, dass etwas anderes angegeben wird. Nach dem Verstreichen des Garantiezeitraums werden dem Vertragspartner sämtliche Kosten für Instandsetzung oder Ersatz einschließlich der Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten in Rechnung gestellt.
  3. Jeglicher Garantieanspruch erlischt, wenn ein Mangel auf eine unsachgemäße oder unzweckmäßige Nutzung der Sache oder die Verwendung nach dem Haltbarkeitsdatum, eine unrichtige Aufbewahrung oder Instandhaltung seitens des Vertragspartners und/oder Dritter zurückzuführen ist oder sich daraus ergibt, wenn der Vertragspartner oder Dritte ohne das schriftliche Einverständnis des Benutzers Änderungen an der Sache vorgenommen haben bzw. versucht haben, diese anzubringen, daran Dinge befestigt wurden, die dort nicht befestigt werden dürfen, oder wenn sie auf andere als die zulässige Weise ver- oder bearbeitet wurden. Der Vertragspartner kann ebenfalls keinen Garantieanspruch stellen, sofern der Mangel durch oder aufgrund von Umständen entstanden ist, auf die der Benutzer keinen Einfluss ausüben kann, dies einschließlich Witterungsbedingungen (zum Beispiel aber nicht ausschließlich extreme Regenfälle oder Temperaturen) usw.
  4. Der Vertragspartner kann sich nicht mehr auf die fehlende Vertragsmäßigkeit des Liefergegenstands berufen, wenn er den Verkäufer darüber nicht innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem er dies festgestellt hat oder billigerweise hätte feststellen müssen, unterrichtet hat. In diesem Fall hat der Vertragspartner zu prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität des Gelieferten den Vereinbarungen entspricht und die Anforderungen erfüllt, die die Parteien diesbezüglich vereinbart haben. Etwaige Mängel sind dem Benutzer bei Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Feststellung mitzuteilen. Eine Mitteilung innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Lieferung gilt in diesem Zusammenhang als rechtzeitig. Die Mitteilung hat eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels zu enthalten, sodass der Benutzer zu einer angemessenen Reaktion in der Lage ist. Der Vertragspartner hat dem Benutzer die Mä6glichkeit zu bieten, eine Beanstandung zu untersuchen (untersuchen zu lassen).
  5. Auch durch eine rechtzeitige Beanstandung seitens des Vertragspartners wird seine Zahlungsverpflichtung nicht ausgesetzt. Der Vertragspartner bleibt in diesem Fall ebenfalls zur Abnahme und Zahlung der übrigen bestellten Sachen gehalten, es sei denn, dass diese keinen selbstständigen Wert haben.
  6. Wird zu einem Mangel erst später eine Mitteilung gemacht, hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Instandsetzung, Ersatz oder Schadenersatz mehr, es sei denn, dass sich aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen des Falls eine längere Frist ergibt.
  7. Sofern feststeht, dass der Liefergegenstand nicht dem Vertrag entspricht oder eine Sache einen Mangel aufweist, und es wurde diesbezüglich rechtzeitig reklamiert, wird der Benutzer die mangelhafte Sache innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Rückerhalt bzw. Falls eine Rücksendung nach billigem Ermessen nicht möglich ist nach einer diesbezüglichen schriftlichen Benachrichtigung zu dem Mangel seitens des Vertragspartners nach eigenem Ermessen, Ablieferung des Fehlenden, entweder ersetzen oder für eine Instandsetzung bzw. Ersatzvergütung zugunsten des Vertragspartners sorgen, sofern der Verkäufer dem billigerweise entsprechen kann. Bei einem Ersatz ist der Vertragspartner gehalten, die ersetzte Sache dem Benutzer zurückzusenden und ihm das diesbezügliche Eigentum zu verschaffen, es sei denn, dass der Benutzer etwas anderes mitteilt. Die Kosten für die Erfüllung der in Absatz 7 erwähnten Verpflichtungen können dem Vertragspartner nicht in Rechnung gestellt werden.
  8. Der Verkäufer ist verpflichtet, auch angesichts des Wesens der Sache und der vertraglich bestimmten besonderen Nutzung der Sache seine in Absatz 7 erwähnten Verpflichtungen innerhalb einer angemessenen Frist und ohne ernstliche Beeinträchtigung für den Käufer zu erfüllen.
  9. Bei einer Weiterveräußerung an Dritte steht dem jeweiligen Dritten abweichend von Absatz 7 keine Instandsetzung oder kein Ersatz der gelieferten Sache zu, falls die Instandsetzung oder der Ersatz unmöglich ist oder vom Benutzer nicht verlangt werden kann.
  10. Bei einem Kauf durch den Vertragspartner kann vom Benutzer keine Instandsetzung oder kein Ersatz verlangt werden, wenn die diesbezüglichen Kosten angesichts des Wertes der Sache, wenn sie vertragsgemäß wäre, angesichts des Umfangs der Abweichung vom Vereinbarten sowie angesichts der Frage, ob die Ausübung eines anderen, dem Käufer zustehenden Rechts oder die Geltendmachung einer anderen entsprechenden Forderung keine ernstliche Beeinträchtigung für den Vertragspartner verursacht, nicht im Verhältnis zu den Kosten der Ausübung eines anderen Rechts oder der Geltendmachung einer anderen Forderung stehen.
  11. Wird festgestellt, dass eine Beanstandung unbegründet ist, gehen die dadurch angefallenen Kosten einschließlich der diesbezüglich entstandenen Prüfungskosten seitens des Benutzers vollständig zulasten des Vertragspartners.

Artikel 14 Haftung

  1. Sollte der Benutzer haftbar sein, beschränkt sich diese Haftung auf dasjenige, das in dieser Bestimmung festgesetzt ist.
  2. Der Benutzer haftet für keine Schäden gleich welcher Art, die entstanden sind, weil der Benutzer von den von oder im Namen des Vertragspartners bereitgestellten unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist.
  3. Der Benutzer haftet ausschließlich für direkte Schäden.
  4. Unter einem direkten Schaden wird ausschließlich Folgendes verstanden:
    • die angemessenen Kosten für die Feststellung der Schadensursache und des Schadensumfangs, insoweit sich die Feststellung auf den Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;
    • die möglicherweise nach billigem Ermessen entstandenen Kosten, um die mangelhafte Leistung des Benutzers nachträglich dem Vertrag entsprechen zu lassen, insofern der Benutzer dafür verantwortlich ist;
    • die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Beschränkung von Schäden angefallen sind, soweit der Vertragspartner nachweist, dass diese Kosten zu einer Beschränkung des direkten Schadens gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
  5. Der Benutzer haftet niemals für indirekte Schäden, dies einschließlich Folgeschäden, Gewinneinbußen, nicht erzielter Einsparungen und Schaden durch eine Betriebs- oder andere Unterbrechung. Im Falle eines Kundenkaufs umfasst diese Einschränkung nicht mehr als das laut Artikel 24 Buch 7 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs Zulässige.
  6. Ist der Benutzer für einen Schaden haftbar, beschränkt sich die Haftung des Benutzers auf höchstens den Rechnungswert des Auftrags, zumindest bis auf den Teil des Auftrags, auf den sich der Haftungsanspruch bezieht.
  7. Die Haftung des Benutzers beschränkt sich in jedem Fall auf den Betrag, den sein Versicherer im jeweiligen Fall auszahlt.
  8. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, falls der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Benutzers oder seiner leitenden Untergebenen zurückzuführen ist.

Artikel 15 Verjährungsfrist

  1. Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen lautet die Verjährungsfrist bei allen Forderungen und Einreden dem Benutzer gegenüber sowie den von dem Benutzer bei der Durchführung des Vertrages hinzugezogenen Dritten ein Jahr.
  2. Die Bestimmung aus Absatz 1 findet auf Rechtsforderungen und Einreden keine Anwendung, die auf Tatsachen fußen, mit denen die Behauptung gerechtfertigt werden soll, dass die gelieferte Sache dem Vertrag nicht entspricht. Solche Forderungen und Einreden verjähren durch das Verstreichen eines Zeitraums von zwei Jahren, nachdem der Vertragspartner den Benutzer über eine solche Nichterfüllung in Kenntnis gesetzt hat.

Artikel 16 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr von Verlust, Beschädigung oder Wertverlust geht zu dem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über, zu dem die Sachen der Verfügungsgewalt des Vertragspartners übergeben werden.

Artikel 17 Gewährleistung

  1. Der Vertragspartner schützt den Benutzer vor möglichen Haftungsansprüchen Dritter, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrags einen Schaden erleiden, für deren Ursache andere als der Benutzer regresspflichtig gemacht werden können.
  2. Falls der Benutzer in diesem Zusammenhang von Dritten haftbar gemacht wird, ist der Vertragspartner gehalten, den Benutzer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich all die Maßnahmen zu ergreifen, die in diesem Fall von ihm erwartet werden dürfen. Bleibt der Vertragspartner in Verzug, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, ist der Benutzer ohne eine Inverzugsetzung berechtigt, diese selbst zu ergreifen. Alle Kosten und Schäden, die dem Benutzer und Dritten dadurch entstehen, gehen vollständig auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.

Artikel 18 Geistiges Eigentum

  1. Der Benutzer behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des Urheberrechts und anderer geistigen Eigentumsrechte und -bestimmungen zustehen. Der Benutzer ist berechtigt, die durch die Durchführung der Arbeiten erlangten Kenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, sofern Dritten dabei keine streng vertraulichen Informationen über den Vertragspartner mitgeteilt werden.

Artikel 19 Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  1. Auf alle Rechtsverhältnisse, bei denen der Benutzer eine Partei ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, und zwar auch dann, wenn einer Verpflichtung vollständig oder zum Teil im Ausland nachgekommen wird oder die bei dem Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrages wird ausgeschlossen.
  2. Die Parteien wenden sich erst dann an ein Gericht, nachdem sie sich bis zum Äußersten bemüht haben, die Streitigkeit gütlich nach Rücksprache beizulegen.

Artikel 20 Lieferung und Ausführung

  1. Der Benutzer lässt bei der Entgegennahme und der Erledigung von Produktbestellungen sowie bei der Beurteilung von Anfragen bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen größtmögliche Sorgfalt walten.
  2. Als Lieferort gilt die Anschrift, die der Vertragspartner dem Unternehmen mitgeteilt hat.
  3. Der Benutzer erledigt die angenommenen Bestellungen zügig, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen, es sei denn, dass eine längere Lieferfrist vereinbart wurde. Sollte sich die Zustellung verzögern oder eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeliefert werden können, wird dies dem Vertragspartner spätestens 30 Tage nach Aufgabe der Bestellung mitgeteilt. Der Vertragspartner hat in dem Fall das Recht, den Vertrag ohne Kosten aufzulösen, sowie Anspruch auf etwaigen Schadensersatz.
  4. Im Falle einer Auflösung im Sinne des vorigen Absatzes zahlt der Benutzer den Betrag, den der Vertragspartner gezahlt hat, baldmöglichst, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Auflösung, zurück.
  5. Sollte sich die Lieferung eines bestellten Produkts als unmöglich erweisen, bemüht sich der Benutzer darum, einen Ersatzartikel zur Verfügung zu stellen. Spätestens bei der Zustellung wird klar und verständlich darauf hingewiesen, dass es sich bei dem gelieferten Produkt um ein Ersatzprodukt handelt. Bei Ersatzprodukten kann das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten einer etwaigen Rücksendung trägt der Benutzer.
  6. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, trägt der Benutzer die Gefahr für eine Beschädigung und/oder den Verlust von Produkten bis zum Zeitpunkt ihrer Zustellung an den Vertragspartner oder einen vorab benannten und dem Benutzer mitgeteilten Vertreter.

Artikel 21 Beschwerdeverfahren

  1. Der Benutzer verfügt über ein hinreichend bekanntes Beschwerdeverfahren und bearbeitet etwaige Beschwerden gemäß diesem Verfahren.
  2. Beschwerden hinsichtlich der Umsetzung des Vertrags sind innerhalb einer angemessenen Frist vollständig und klar beschrieben beim Benutzer einzureichen, nachdem der Vertragspartner die Mängel festgestellt hat.
  3. Beim Benutzer eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Eingangsdatum bearbeitet. Sollte eine Beschwerde voraussichtlich eine längere Bearbeitungszeit erfordern, so erhält der Vertragspartner innerhalb von 14 Tagen vom Benutzer eine Empfangsbestätigung der Beschwerde mit der Angabe einer geschätzten Frist, innerhalb derer Sie eine ausführlichere Antwort erwarten können.
  4. Falls ein Mangel nicht einvernehmlich behoben werden kann, entsteht ein Streitfall, der nach dem Streitbeilegungsverfahren beizulegen ist.
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